Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Speditions- und Transportgesellschaft mbH • Neue Pforte 32-34 • 50171 Kerpen - Blatzheim
1. Kundenschutz
Der Auftragnehmer darf während der Zeit des Bestehens des Vertragsverhältnisses und für die Dauer von 6 Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses keine eigenen Verträge mit dem Kunden der Kick Speditions- und Transportgesellschaft mbH selbst abschließen oder vermitteln. Dieses Wettbewerbsverbot gilt für die Bundesrepublik Deutschland sowie für sämtlich angrenzende Staaten.
Das Wettbewerbsverbot bezieht sich auf den gesamten Kundenstamm der Kick Speditions- und Transportgesellschaft mbH und nicht nur auf diejenigen Kunden, die dem Auftragnehmer durch die Kick Speditions- und Transportgesellschaft mbH zugeführt wurden. Bei Verstoß gegen dieses Wettbewerbsverbot wird eine Vertragsstrafe für jeden Fall des Verstoßes (die Annahme von Fortsetzungszusammenhangs wird ausgeschlossen) in Höhe von 10.000 € fällig. Weitergehende Schadensansprüche der Kick Speditions- und Transportgesellschaft mbH bleiben hiervon unberührt, wobei die Vertragsstrafe auf diese angerechnet wird.
2. Informationspflicht
Bei Unfall, Diebstahl, Schäden jeglicher Art, Differenzen bei Ladungsübernahme, Ablieferhindernissen oder Transportverzögerungen ist die Kick Speditionsgesellschaft mbH unverzüglich telefonisch als auch schriftlich zu informieren.
3. Stückzählige Übernahme
Sofern nicht anders vereinbart, hat der Fahrer die stückzahlenmäßige Übernahme auf Vollzähligkeit und Identität sowie äußerlich erkennbare Schäden und Unversehrtheit der Plomben und Verschlüsse zu kontrollieren und zu quittieren.
4. Ladungssicherung
Sofern nicht anders vereinbart, trägt der Fahrer die Verantwortung für die Ladungssicherung. Er übernimmt hierbei auch die Pflichten des Verladers. Zur Ladungssicherung werden Gurte, Antirutschmatten und sonstiges erforderliches Zubehör in ausreichender Menge vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt.
5. Gefahrgüter
Beim Transport gefährlicher Güter setzten wir voraus, dass Ihr Fahrpersonal ordnungsgemäß geschult ist und die Fahrzeuge mindestens den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
6. Frachtrechnung & Abliefernachweise
Ihre 2-fachen Frachtrechnungen werden nur mit ordnungsgemäß quittiertem Ablieferbeleg (National / CMR (International)) anerkannt. Ein Palettentauschbeleg ist beizulegen.
7. Zahlungsziel
Als Zahlungsziel gelten generell 45 Tage nach Eingang der Frachtrechnung als vereinbart.
8. Stand- und Ausfallgeld
Stand- und Ausfallgeld wird seitens der Kick Speditionsgesellschaft mbH nur in der Höhe übernommen, wie diese tatsächlich vom Auftraggeber der Kick Speditionsgesellschaft mbH ersetzt wird, es sei denn der Auftraggeber weist der Kick Speditionsgesellschaft mbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit hinsichtlich der das Stand- und Ausfallgeld begründeten Umstände nach.
9. Nichtgestellung des LKW für den vereinbarten Transport
Bei Nichtgestellung des LKW gilt eine Vertragsstrafe in Höhe des Frachtpreises als vereinbart. Weitergehende Schadensansprüche der Kick Speditionsgesellschaft mbH bleiben hiervon unberührt, wobei die Vertragsstrafe auf diese angerechnet wird.
10. Konzession / Versicherung + Haftung nach 40 SZR gelten als vereinbart
Der Unternehmer verfügt über eine Nationale oder EU-Lizenz. Der Fahrer führt eine Kopie im Fahrzeug mit. Für den LKW besteht eine Güterschadenhaftpflichtversicherung. Der Unternehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der darin geregelten Bedingungen für den Gütertransport (Vermeidung eines Haftungsausschlusses).
11. Subunternehmer / Arbeitskräfte
Der Unternehmer setzt als Fahrer ausschließlich EU-Bürger oder Fahrer mit gültiger EU-Fahrlizenz ein. Er setzt Subunternehmer ausschließlich aus EU-Staaten ein oder Unternehmen die über eine Kabotagegenehmigung verfügen. Dies gilt auch für Unternehmen aus den 10 neuen EU-Ländern. Subunternehmen sind der Kick Speditionsgesellschaft mbH bei Auftragsannahme mit Namen und Standort mitzuteilen.
12. Lenk- und Ruhezeiten
Der Unternehmer verpflichtet sich, die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten bei der Auftragsrealisierung einzuhalten.
13. Aufrechnung
Die Kick Speditionsgesellschaft mbH ist berechtigt mit Gegenansprüchen die Aufrechnung zu erklären.
14. Lademitteltausch
Der Unternehmer ist, soweit nicht anders vereinbart wurde, verpflichtet, übernommene Lademittel (Euro, Gitterboxen, Düsseldorfer etc.) Zug um Zug zu tauschen oder binnen 14 Tage frachtfrei zum Versender zurück zu führen. Paletten/ Düsseldorfer/ Gitterboxen Tausch gilt hiermit auch beim Empfänger als vereinbart. Werden die Lademittel auf Wunsch des Unternehmens nicht zum Versender zurück geführt, sondern zu einem anderen von der Kick Speditionsgesellschaft mbH benannten Partner, fallen Aufwandskosten in Höhe von 25,-€ an. Erfolgt weder der vereinbarte Tausch noch die Rückführung der Lademittel in der vereinbarten Frist, werden die Lademittel wie folgt berechnet:
Je Europalette 12,00 €
Je Düsseldorfer 6,00 €
Je Gitterbox 80,-€
Zzgl. Porto/Papiere 15,00 €
15. Einwendungsbereich der ADSp
Soweit die zuvor genannten Regelungen wirksam sind und von den allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen (AdSp) abweichen, sind diese vorrangig vor den AdSp. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer als die vereinbarte Pauschale entstanden ist.
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine einzelne Bestimmung des Vertrages einschließlich dieser Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen Bestimmungen der AdSp und der gesetzlichen Regelungen. In diesem Fall gehen die Regelung der AdSp den gesetzlichen Regelungen vor.
17. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus dem Auftragsverhältnis oder im Zusammenhang stehen, ist für alle Beteiligten Kerpen. Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien und deren Rechtsnachfolger gilt das deutsche Recht.
Mit Annahme des Transportauftrages gelten die vorgenannten Bedingungen als einvernehmlich vereinbart.
Privacy policy / Datenschutzrichtlinie

Speditions- und Transportgesellschaft mbH • Neue Pforte 32-34 • 50171 Kerpen - Blatzheim
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